Einnahme blutverdünnende Medikamente: Das muss der Zahnarzt wissen
Vor geplanten zahnärztlichen und kieferchirurgischen Eingriffen müssen Patienten Ihren Zahnarzt frühzeitig informieren, welche Medikamente sie nehmen. Vor allem Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden häufig mit blutverdünnenden Mitteln behandelt. Dazu gehören etwa die Acetylsalicylsäure ("Aspirin") oder Clopidogrel (etwa "Plavix") sowie Blutgerinnungshemmer wie Phenprocoumon ("Marcumar") oder die neuen Blutgerinnungshemmer Dabigatran ("Pradaxa") Rivaroxaban ("Xarelto") oder Apixaban ("Eliquis"). Wird nur Acetylsalicylsäure in niedriger Dosierung (ASS 100 mg/Tag) eingenommen, ist es nicht nötig, das Medikament vor zahnärztlichen Eingriffen abzusetzen. Andere Blutverdünner oder Blutgerinnungshemmer müssen hingegen in Absprache mit dem Hausarzt oder Internisten abgesetzt und die Arznei-Pause durch Heparin-Injektionen überbrückt werden.
Bildquelle: iStock
Zuletzt aktualisiert: 12.6.2014