Faltenunterspritzung mit Botox und Hyaluronsäure
Da die Anwendung der Hyaluronsäure bereits ausführlich im Kapitel 3.2 beschrieben wurde, werden Sie hier eingehend über die Behandlung mit dem Botulinumtoxin informiert.
Der Begriff "Botox" steht für Botulinumtoxin A. Hierbei handelt es sich um einen Giftstoff, der aus dem Botulinum-Bakterium gewonnen wird. Das Gift führt zur Lähmung der Nerven und infolgedessen auch zur Lähmung der Muskulatur. In stark verdünnter Form verwendet Ihr MKG-Chirurg das Botox an, um Ihre Falten zu glätten. Im Wesentlichen setzt Ihr MKG-Chirurg dieses Gift zur Glättung von Mimikfalten, wie zum Beispiel Stirnfalten, ein. Durch die Lähmung der entsprechenden Muskeln kommt es zur Hautglättung der betroffenen Gesichtspartie.
Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs wird Ihr MKG-Chirurg mit Ihnen festlegen, in welchem Bereich des Gesichts Botox zur Anwendung kommen soll. Der Eingriff selbst kann ohne Betäubung durchgeführt werden, da sehr dünne Kanülen verwendet werden, um das hoch verdünnte Botulinumtoxin A in die Muskulatur zu spritzen. Die Behandlung dauert nur wenige Minuten. Nach der Injektion verteilt sich das Toxin innerhalb der nächsten Stunden im Muskel, solange sollten Sie sich nicht hinlegen und den Kopf aufrecht halten. Die lähmende Wirkung tritt ca. zwei bis zwölf Tage nach der Injektion ein (siehe www.operieren.de).
Einer Patientin wird Botox gespritzt.
Empfehlenswert ist die Botox-Anwendung zur Korrektur von Stirn- und Augenfalten sowie für herabgesunkene Mundwinkel und Falten im Halsbereich. Dagegen sind Schlupflider, Tränensäcke oder andere sehr tiefe Falten nicht damit therapierbar.
Bezüglich dieses Eingriffs gibt es einige Kontraindikationen:
- Sicherheitshalber soll während der Schwangerschaft und der anschließenden Stillzeit kein Botox angewendet werden.
- Erkrankungen der Gesichtshaut müssen erst ausgeheilt sein, bevor Botulinumtoxin A gespritzt werden darf.
- Im Falle bestimmter Nerven- und Muskelerkrankungen gilt eine absolute Kontraindikation.
- Bei einigen Antibiotika kommt es bei zeitgleicher Therapie mit Botulinumtoxin zu Nebenwirkungen. Sind diese Medikamente notwendig, dann müssen Sie während der Einnahme auf eine Botox-Therapie verzichten (siehe www.operieren.de).
Sollten Sie vor der Botox-Therapie bereits unter einer Dauermedikation stehen, ist dies unbedingt dem MKG-Chirurgen mitzuteilen, um Risiken durch Wechselwirkungen ausschließen zu können.
Als Begleiterscheinungen können Blutungen und Schwellungen auftreten. Kommt es zu einer ungewollten Ausbreitung des Gifts in andere Muskelpartien, kann es dort zu Lähmungen führen. Allerdings ist dieser Prozess reversibel, da durch die natürlichen Abbauprozesse des Körpers das Toxin beseitigt wird und der Muskel nicht mehr unbeweglich ist.
Der Falten glättende Effekt hält etwa dreieinhalb bis sieben Monate an (siehe www.operieren.de). Die Behandlung mit Botulinumtoxin A kann danach auf Wunsch wiederholt werden.
Zuletzt aktualisiert: 2.12.2015