Chirurgische Kronenverlängerung
Die chirurgische Verlängerung der klinischen Zahnkrone wird von Oralchirurgen eher selten durchgeführt. Dieser parodontalchirurgische Eingriff ist mit einem gewissen Aufwand verbunden, auch ist die Akzeptanz und Einsicht des Patienten bezüglich der Kronenverlängerung nicht immer gegeben.
Oralchirurgen führen einerseits chirurgische Kronenverlängerungen zur Korrektur der Rot-Weiß-Optik - gemeint ist der Übergang vom Zahnfleisch zum Zahn - durch, andererseits als Vorbehandlung für geplante wiederherstellende Maßnahmen.
Beispielsweise verwenden Oralchirurgen diese Methode, um vorhandene Zahnkronen zu verlängern, damit eine künstliche Krone optimal darauf angepasst werden kann. Ferner ist die chirurgische Kronenverlängerung im Falle einer Karieserkrankung, die sich bis unter das Zahnfleisch erstreckt, angezeigt. Des Weiteren ist es nach Ansicht der Oralchirurgen von Vorteil, bei der Verwendung einer Vollkeramikkrone, die über die Adhäsiv-Technik befestigt werden soll, gegebenenfalls eine Kronenverlängerung durchzuführen.
Karies reicht bis unter das Zahnfleisch, dieses weicht zurück
Voraussetzung für die chirurgische Zahnkronenverlängerung ist ein entzündungsfreies Zahnsystem. Vor dem eigentlichen Eingriff prüft Ihr Oralchirurg, ob eine Zahnfleischentzündung oder eine Parodontitis vorliegen. Stellt der behandelnde Oralchirurg eine derartige Erkrankung fest, leitet er zunächst Therapieschritte ein, um die Entzündung auszuheilen.
Zur Beurteilung, ob eine Kronenverlängerung Sinn macht, müssen die Oralchirurgen folgende Kriterien beachten:
- Größenverhältnis von der Krone zur Wurzel
- Überprüfung der Zahntaschentiefe
- Zahnfleischhaftung am Zahnhals
- Fester Halt des Zahns im Knochen
- Beschaffenheit des Zahnfleisches
- Zahnengstände
- Abnorme Wurzelausbildung
- Nikotinkonsum des Patienten
Im Zuge des Eingriffs, der unter örtlicher Betäubung erfolgt, legt der Oralchirurg zunächst einen Zahnfleischlappen am zu behandelnden Zahn frei. Danach wird der Anteil des Kieferknochens, in dem das Zahnfach liegt, entsprechend manipuliert und zum Teil mit einer Knochenfräse abgetragen. Die Reduzierung des Knochens muss ausreichen, um beispielsweise die geplante Überkronung optimal anpassen zu können. Anschließend befestigt der Oralchirurg den Zahnfleischlappen mit einer feinen Naht an seiner ursprünglichen Position (siehe auch ZEBUHR ET AL., 2012).
Zuletzt aktualisiert: 10.4.2014