Narkose - Behandlung für Angstpatienten

Patienten wünschen sich möglichst schmerzfreie Behandlungen beim Zahnarzt. Deshalb bekommen sie zu Beginn der Therapie Schmerz ausschaltende Mittel von ihrem behandelnden Zahnarzt injiziert.

In den meisten Fällen setzt Ihr Zahnarzt eine örtliche Betäubung ein, beispielsweise bei der Entfernung von Karies oder bei einer Wurzelbehandlung (siehe "MKG-Chirurgie - Wurzelbehandlung" in diesem Portal).


Zahnklinik für Narkosebehandlung

Zahnklinik Rotenburg


Lachgas - Narkose - Behandlung

Einige Zahnärzte bieten heutzutage Behandlungen unter Einwirkung eines Sauerstoff-Lachgas-Gemisches an. Sie atmen es während der zahnärztlichen Behandlung ein und entspannen sich dadurch. Außerdem setzt dieses Gasgemisch Ihre Schmerzempfindung deutlich herab. Nach Abschluss der zahnärztlichen Behandlung erhalten Sie kurzzeitig reinen Sauerstoff über eine Atemmaske, danach können Sie wieder ganz normal am Alltagsgeschehen teilnehmen.


Narkose - Dämmerschlaf - Beruhigungsmittel

Des Weiteren kann Ihr Zahnarzt Sie auch während der Behandlung in einen Dämmerschlaf versetzen. Hierbei wird von dem Anästhesisten ein Betäubungs- sowie Beruhigungsmittel intravenös gespritzt. In diesem Zustand verspüren Sie weder Angst noch Schmerzen. Die Erholungsphase ist relativ kurz.


Behandlungen unter Vollnarkose

Eine weitere Variante ist die Vollnarkose, die bei besonders umfangreichen Maßnahmen, aber auch bei Angstpatienten eingesetzt werden kann. Hierfür ist ein Operationsraum mit entsprechenden Vorrichtungen zur Narkose notwendig. Nach einer Vollnarkose werden die Patienten in einem Ruheraum betreut, bis sie sich von der Narkose erholt haben.


Voraussetzungen für einer Behandlung unter Vollnarkose 

Bei folgenden Personen kann eine Vollnarkose während einer zahnärztlichen Therapie sinnvoll sein:

  • Kinder unter 12 Jahren, die sich unkooperativ zeigen und bei denen der Zahnarzt die Behandlung unter normalen Bedingungen nicht durchführen könnte.
  • Einige Patienten mit geistiger Behinderung oder mit krankhaften, unkontrollierten Bewegungen.
  • Patienten, die unter einer ausgeprägten Zahnarztangst leiden.
  • Patienten, die Unverträglichkeiten oder Allergien gegen Mittel der örtlichen Betäubung zeigen.
  • Patienten, bei denen ein umfangreicher chirurgischer Eingriff geplant ist.
  • Patienten, bei denen alle vier Weisheitszähne in einer Sitzung entfernt werden. In diesem Fall handelt es sich jedoch um eine vom Patienten gewünschte Narkose, die als Privatleistung gesehen wird (siehe www.kzvn.de).



Zuletzt aktualisiert: 14.2.2019

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